Die Sicherheit und Störungsfreiheit von elektrischen Installationen kann im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der Netzbetreiberin den gefahrlosen Zustand der Installationen mit einem Sicherheitsnachweis bescheinigen.
Wir besitzen vom eidgenössischen Starkstrominspektorat die Bewilligung, Kontrollen der elektrischen Installationen vorzunehmen und Anlagen zu beurteilen.
Im Leistungsumfang enthalten ist die Kontrolle der Installation sowie die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise (Sicherheitsnachweis SiNa, Prüf- und Messprotokoll usw) sowie die Meldung an den örtlichen Netzbetreiber.
Bei der Aufforderung des Netzbetreibers zur Überprüfung der elektrischen Installationen nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.